
Koblenz, 5. Mai 2026 (JPD) Der Bebauungsplan „Wohnen am Kirchberg“ der Stadt Zweibrücken ist rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einen Normenkontrollantrag von drei Antragstellern gegen das im März 2025 bekannt gemachte Vorhaben abgewiesen. Damit kann das geplante Wohngebiet im Stadtteil Ixheim umgesetzt werden.
OVG bestätigt Planung trotz Einwänden zu Klima, Lärm und Bedarf
Die Antragsteller hatten unter anderem Verfahrensfehler sowie unzureichende Berücksichtigung klimatischer Auswirkungen, zusätzlicher Lärmbelastungen und Probleme bei der Oberflächenentwässerung geltend gemacht. Zudem zweifelten sie den Bedarf an neuen Wohnbauflächen an. Das Gericht sah jedoch weder formelle noch materielle Mängel des Bebauungsplans.
Nach Auffassung des Senats durfte die Stadt einen bestehenden Bedarf an Wohnflächen zugrunde legen, auch wenn langfristig ein Bevölkerungsrückgang prognostiziert wird. Maßnahmen der Innenentwicklung und Nachverdichtung seien nicht ausreichend gewesen, um die Nachfrage zu decken. Auch die durch den zusätzlichen Verkehr entstehenden Lärmemissionen habe die Stadt ordnungsgemäß bewertet und die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung eingehalten.
Hinsichtlich der Entwässerung sei es ausreichend, dass die grundsätzliche Funktionsfähigkeit im Planungsverfahren gesichert worden sei; eine Detailplanung könne später erfolgen. Auch die Belange des Klimaschutzes habe die Stadt unter Einbeziehung eines Gutachtens berücksichtigt, insbesondere durch eine aufgelockerte Bebauung ohne riegelartige Strukturen.




