OVG Schleswig weist Beschwerde von nius.de gegen Äußerungen Günthers zurück

Schleswig, 23. April 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Betreiberin des Nachrichtenportals nius.de in einem Eilverfahren zurückgewiesen. Gegenstand war eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Schleswig vom 5. Februar 2026, das Anträge auf Unterlassung, Widerruf und Androhung eines Ordnungsgeldes im Zusammenhang mit Äußerungen von Daniel Günther abgelehnt hatte. Die Äußerungen fielen in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ am 7. Januar 2026.

Meinungsfreiheit und Amtsneutralität bei politischen Äußerungen

Der 6. Senat bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte klar, dass die streitigen Aussagen nicht in amtlicher Funktion, sondern als Parteipolitiker erfolgt seien. Maßgeblich sei die verfassungsrechtliche Abgrenzung zwischen der Rolle eines Amtsinhabers und derjenigen als politisch handelnde Privatperson. Während Amtsträger dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unterliegen, können sie außerhalb ihres Amtes die durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Das Gericht verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht und betonte die Bedeutung des Kontextes. Insbesondere in politischen Talkformaten sei regelmäßig von einem Austausch politischer Positionen auszugehen, sodass Äußerungen jeweils anhand der Gesamtumstände zu bewerten seien. Diese Maßstäbe habe das Verwaltungsgericht zutreffend angewendet.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Eine Veröffentlichung der Entscheidung ist vorgesehen.

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