
Düsseldorf, 23. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Jahr 2025 erneut einen deutlichen Anstieg der Verfahrenseingänge verzeichnet. Mit rund 17.700 Verfahren erreichte das Gericht die höchste Belastung seit 2017. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von etwa elf Prozent. Besonders stark betroffen ist weiterhin das Asylrecht, das mit rund 7.800 Verfahren 44 Prozent aller Neueingänge ausmacht.
Rekordbelastung durch Asyl- und Migrationsverfahren
Die Zahl der Asylverfahren ist im Vergleich zu 2024 um 6,6 Prozent gestiegen, während die übrigen Rechtsgebiete um rund 15 Prozent zulegten. Das Gericht führt die Entwicklung insbesondere auf migrationsbezogene Verfahren zurück und geht von einer anhaltend hohen Belastung auch in den kommenden Jahren aus. Zusätzlich wird die anstehende Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) neue rechtliche Fragestellungen aufwerfen und die Spruchpraxis weiter prägen.
Trotz der hohen Eingangszahlen konnte die Verfahrensdauer stabil gehalten werden. Klageverfahren dauern im Durchschnitt rund zehn Monate, asylrechtliche Hauptsacheverfahren etwa neun Monate. Eilverfahren werden je nach Fallgestaltung innerhalb weniger Tage bis Wochen abgeschlossen. Die Erledigungszahl stieg auf rund 15.700 Verfahren, darunter 7.160 Asylverfahren.
Im Asylrecht wurden Klagen zu 12 Prozent erfolgreich entschieden, während 44,1 Prozent abgewiesen und knapp 22 Prozent zurückgenommen wurden. Die Hauptherkunftsländer waren weiterhin Türkei, Irak, Afghanistan und Syrien. Die gerichtliche Arbeit wird von 112 Richterinnen und Richtern sowie 92 Beschäftigten getragen.
Ein Schwerpunkt bleibt die Entwicklung der syrischen Verfahren. Nach der Wiederaufnahme von BAMF-Entscheidungen seit Herbst 2025 stiegen die Eingänge deutlich an. 2025 gingen rund 1.500 Verfahren ein, im ersten Quartal 2026 bereits etwa 770. Seit Februar 2026 sind fünf Kammern mit Syrienverfahren befasst. Das Gericht geht davon aus, dass Rückkehrern nach Syrien derzeit regelmäßig keine landesweite Gefährdung droht und bestätigt damit im Grundsatz die Entscheidungspraxis des BAMF.
Parallel wurde die Struktur des Gerichts weiter angepasst. Mit einer zusätzlichen spezialisierten Asylkammer verfügt das Gericht nun über 31 allgemeine und zehn Fachkammern. Ziel ist eine schnellere Bearbeitung besonders belasteter Verfahren, was sich bereits bei der 2024 eingerichteten Asylkammer gezeigt hat.
Auch im Ausblick auf 2026 bleibt die Belastung hoch. Im ersten Quartal gingen bereits rund 4.350 neue Verfahren ein, darunter 1.800 im Asylrecht. Neben migrationsrechtlichen Verfahren prägen auch zahlreiche Verfahren aus dem Kommunal-, Sozial- und Verwaltungsrecht die Arbeit. Dazu zählen etwa Streitigkeiten zur Krankenhausplanung, zur Ausweisung von Ausländern, zur Einbürgerung, zu Corona-Folgen sowie zu Infrastruktur- und Medienrechtsfragen.
Zu den derzeit anhängigen Verfahren gehören unter anderem Streitigkeiten über die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung, Verfahren zur CO-Pipeline, mehrere sozial- und finanzrechtliche Klagen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen sowie kommunalrechtliche Auseinandersetzungen wie OGS-Finanzierung oder kommunale Betreuungsregelungen. Auch Einzelfälle aus dem Ausländer- und Beamtenrecht sowie vermögensrechtliche Streitigkeiten sind Gegenstand laufender Verfahren.
Im Bereich der Verwaltungsmodernisierung wurde zudem die Spezialisierung der Kammern weiter ausgebaut, um auf steigende Eingangszahlen flexibler reagieren zu können. Dies betrifft insbesondere das Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht, das zunehmend von mehreren Kammern parallel bearbeitet wird.
Das Gericht arbeitet zudem in einer Partnerschaft mit einem Verwaltungsgericht in Warschau zusammen. Ziel ist der fachliche Austausch zu gerichtlicher Praxis und Verwaltungsrechtspflege.



