
Kiel, 23. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die geplante Klimademonstration auf einem Abschnitt der Autobahn A 215 untersagt und damit eine entsprechende Verfügung der Stadt Kiel bestätigt. Der Eilantrag eines privaten Anmelders blieb erfolglos. Die Versammlung sollte am 24. April 2026 stattfinden und war dem Thema Klimaschutz gewidmet.
Versammlungsfreiheit auf Autobahnen nur in Ausnahmefällen
Nach Auffassung des Gerichts ist die Nutzung von Bundesautobahnen für Versammlungen nur zulässig, wenn ein zwingender örtlicher Bezug besteht. Ein solcher Bezug zur A 215 sei hier nicht erkennbar gewesen, da sich die Demonstration allgemein mit Klimaschutz befasst habe und kein spezifischer Zusammenhang zur Autobahn dargelegt worden sei. Damit sei die Durchführung der Versammlung auf der Autobahn nicht erforderlich für die Ausübung der Versammlungsfreiheit.
Die Kammer stellte zudem auf die Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ab. Insbesondere drohten erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen und Risiken durch Rückstau auf der Autobahn, die durch Umleitungsmaßnahmen nicht ausreichend kompensiert werden könnten. Die von der Stadt angebotenen Ausweichrouten, etwa im Bereich Westring und Schützenwall, gewährleisteten nach Auffassung des Gerichts eine ausreichende Möglichkeit zur Durchführung der Versammlung.
Gegen den Beschluss (Az. 3 B 54/26) kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.




