
München, 10. April 2026 (JPD) Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat anlasslose Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in den Wintern 2021/2022 und 2022/2023 für rechtswidrig erklärt. Mit Urteil vom 9. April 2026 gab das Gericht der Klage einer deutschen Staatsbürgerin statt, die sich gegen wiederholte Identitätskontrollen durch die Bundespolizei gewandt hatte. Die Entscheidung betrifft die Verlängerung der Grenzkontrollen durch das Bundesinnenministerium in den genannten Zeiträumen.
Fehlende neue Bedrohungslage im Sinne des Schengenrechts
Nach Auffassung des Gerichts entsprach die Verlängerung der Kontrollen nicht den Vorgaben des Schengener Grenzkodex sowie der Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof. Für jede Verlängerung sei eine neue ernsthafte Bedrohung erforderlich, die konkret begründet werden müsse. Eine pauschale Bezugnahme auf eine fortdauernde Sekundärmigration genüge diesen Anforderungen nicht.
Auch die angeführte Belastung von Unterbringungskapazitäten stelle keine neue Bedrohung dar, sondern sei Folge langjähriger Entwicklungen. Sie könne nicht mit den im Schengenrecht vorgesehenen Ausnahmegründen wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität gleichgesetzt werden. Ebenso scheide eine Rechtfertigung über den Schutz der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit nach Unionsrecht aus.
Die Klägerin war in den Jahren 2022 und 2023 mehrfach bei Reisen zwischen Wien und München kontrolliert worden und sah darin einen Eingriff in ihre unionsrechtlich garantierte Freizügigkeit. Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen, jedoch die Berufung zugelassen.
Mit der Entscheidung stellt der Verwaltungsgerichtshof klar, dass die damaligen Kontrollmaßnahmen unionsrechtswidrig waren. Gegen das Urteil kann die Bundesrepublik Deutschland Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.




