
München, 30. März 2026 (JPD) Die Bayerische Staatsregierung drängt auf eine schnelle gesetzliche Verankerung des Gebäudetyps-e im Bürgerlichen Gesetzbuch, um kostengünstiges und flexibles Bauen rechtlich abzusichern. Ziel ist es, Planungs- und Baukosten zu senken, ohne dass ein detaillierter Standard vorgegeben wird. Pilotprojekte in Bayern zeigen Einsparungen von bis zu 15 Prozent.
Zivilrechtliche Absicherung für kostengünstiges Bauen
Bauminister Christian Bernreiter betont, dass die Bayerische Bauordnung bereits mehr Spielraum für einfaches Bauen bietet. Nun sei jedoch eine Anpassung des BGB erforderlich, um neue Möglichkeiten für flexible Lösungen rechtssicher zu eröffnen. Justizminister Georg Eisenreich weist darauf hin, dass zivilrechtliche Unsicherheiten, insbesondere zur Haftung, derzeit einfache Bauweisen noch bremsen. Die Justizministerkonferenz hatte auf bayerische Initiative 2023 eine rechtliche Absicherung des Gebäudetyps-e gefordert.
Der Bund hat Ende 2025 einen Beteiligungsprozess zur Anpassung des BGB gestartet, an dem auch die Bayerischen Ministerien mitwirken. Vorgeschlagen werden keine festen Standards, sondern flexible Regelungen, die erlauben, Baulösungen passgenau und rechtssicher zu vereinbaren. Wo landesrechtliche Technische Baubestimmungen gelten, soll auf den Gebäudetyp-e verwiesen werden. Außerhalb dieser Bereiche sollen Informationspflichten reduziert werden, um unnötige Hürden zu vermeiden.
Bernreiter unterstreicht, dass Bayern mit dem Vorstoß seine Bemühungen für bezahlbares Wohnen und die Bauwirtschaft fortsetzt. Eisenreich ergänzt, dass der Gebäudetyp-e ein wesentlicher Baustein in einem Maßnahmenbündel von Kommunen, Land und Bund zur Entlastung des Wohnungsmarktes ist.





