BGH bestätigt Freispruch im Verfahren wegen angeblichen Anzündens der Lebensgefährtin

Karlsruhe, 20. März 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Mannes vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Brandgeschehen bestätigt. Der 5. Strafsenat verwarf die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden. Da die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihre Revision zuvor zurückgenommen hatte, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Freispruch wegen fehlenden Tatnachweises rechtskräftig

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine damalige Lebensgefährtin im Januar 2021 im Streit mit Ethanol übergossen und angezündet zu haben. Das Landgericht konnte sich nach umfangreicher Beweisaufnahme jedoch nicht von dieser Tatversion überzeugen. Es sprach den Angeklagten daher vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei.

Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zunächst zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Nebenklägerin selbst versucht haben soll, Kleidung des Angeklagten mit Alkohol zu übergießen. Dabei geriet Ethanol auf ihren eigenen Körper. Anschließend habe sie sich selbst mit einem brennenden Feuerzeug entzündet und schwere Verbrennungen erlitten.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf rechtsmedizinische Gutachten sowie Zeugenaussagen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch die Angaben des Angeklagten wurden als glaubhaft bewertet. Ein Rechtsfehler in der Entscheidung des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof nicht festgestellt.

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