Frankfurt am Main, 04. April 2026 (PM) – GÖRG hat den Main-Kinzig-Kreis umfassend bei der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung der Auskreisung der Stadt Hanau beraten. Mit dem Ausscheiden der Stadt zum 1. Januar 2026 aus dem Landkreis hat Hanau den Status einer kreisfreien Stadt inne.
Die Auskreisung ist Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungsprozesses zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau, der seit dem Jahr 2018 durch GÖRG begleitet wurde. Im Mittelpunkt dieses Prozesses stand die Ausarbeitung eines Grenzänderungsvertrags zwischen dem Landkreis und der Stadt, der die organisatorischen, finanziellen und administrativen Folgen des Ausscheidens der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis regelt.
Der Vertrag betrifft zentrale Verwaltungsaufgaben, etwa in den Bereichen Abfallwirtschaft, Rettungsdienst, Verkehrsinfrastruktur, Verbraucherschutz und Gesundheitswesen. Die vertraglichen Regelungen gewährleisten für die Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin transparente, effiziente und bürgernahe Verwaltungsservices und Prozesse in Hanau und dem Kreisgebiet und legen einen Schwerpunkt auf die sozialverträgliche Gestaltung der Auskreisung insbesondere für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen.
Der Vertrag wurde am 20./25. Juli 2023 von den Parteien unterzeichnet. Eine weitere Voraussetzung für den Vollzug der Auskreisung war die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes. Der Hessische Landtag hat diesem Gesetz über die Ausgliederung Hanaus aus dem Main-Kinzig-Kreis am 25. Februar 2025 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Januar 2026 hat die Stadt Hanau den Status als kreisfreie Stadt erlangt.
Der Vorgang gilt bundesweit als bislang einmalig. Die Wirtschaftskanzlei GÖRG begleitete den Main-Kinzig-Kreis während des gesamten Prozesses rechtlich, wirkte maßgeblich an der Ausgestaltung des Grenzänderungsvertrags mit und unterstützte bei der Abstimmung mit den zuständigen Landesministerien sowie der Aufsichtsbehörde. Ein interdisziplinäres Team unter Leitung der Frankfurter Partner Dr. Heiko Hofmann und Dr. Matthias Menke stand dem Kreis mit Expertise im Kommunalrecht,Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht zur Seite.
Berater Main-Kinzig-Kreis
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Heiko Hofmann (Federführung, Partner, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Dr. Matthias Menke (Federführung, Partner, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt am Main)
Burkhard Fabritius, MBA (Partner, Arbeitsrecht, Hamburg)
Dr. Tobias Riethmüller (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A, Kapitalmarktrecht, Frankfurt am Main)
Dr. Adalbert Rödding, LL.M. (Partner, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Köln)
Dr. Lars Weber, M.C.L. (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt am Main)
Petra Keckemeti (Counsel, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Karl-Georg Küsters, LL.M. (Counsel, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Köln)
Alexander Pustal (Counsel, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Prof. Dr. Lutz Horn (Of Counsel, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Dr. Lena Güldenstein (Assoziierte Partnerin, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Sandra Schramm (Assoziierte Partnerin, Arbeitsrecht, Hamburg)
Verena Aach (Associate, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Ann-Kristin Hüttner (Associate, Vergaberecht, Frankfurt am Main)
Alessio Saponaro (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt am Main)






