EU-Parlament wählt Rostocker Juristen Andrés Ritter zum Europäischen Generalstaatsanwalt

Brüssel, 10. März 2026 (JPD) Das Europäische Parlament hat den deutschen Juristen Andrés Ritter zum Europäischen Generalstaatsanwalt gewählt. Der frühere Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rostock soll damit die rumänische Juristin Laura Codruţa Kövesi an der Spitze der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ablösen. Ritter ist seit 2020 bei der EU-Behörde tätig und wurde im selben Jahr zu einem der stellvertretenden Europäischen Generalstaatsanwälte ernannt.

Europäische Staatsanwaltschaft verfolgt Betrug gegen EU-Haushalt

Die Wahl muss noch von der Präsidentin des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Europäischen Rates unterzeichnet werden. Erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union kann Ritter sein Amt offiziell antreten. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde von derzeit 24 EU-Mitgliedstaaten und untersucht Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, insbesondere Betrug, Korruption und Geldwäsche.

Die Behörde nahm ihre Arbeit am 1. Juni 2021 auf. Hintergrund ihrer Gründung war unter anderem der hohe Schaden durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug in der EU. Nach Angaben der EUStA waren bis Ende 2025 insgesamt 3.602 Ermittlungsverfahren anhängig, der geschätzte Gesamtschaden für EU- und nationale Haushalte belief sich auf mehr als 67,2 Milliarden Euro.

Ritter wurde 1964 in Santiago de Chile geboren und trat 1995 in den Justizdienst Mecklenburg-Vorpommerns ein. Nach Stationen bei der EU-Kommission in Brüssel, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium wurde er 2013 Leitender Oberstaatsanwalt in Rostock.

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