München zur Wiederaufstellung von Tempo-30-Schildern in der Landshuter Allee verpflichtet

München, 24. Februar 2026 (JPD) Die Landeshauptstadt München muss vorläufig die Tempo-30-Schilder auf der Landshuter Allee wieder aufstellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies am 23. Februar 2026 den Antrag der Stadt auf Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts München ab. Damit bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung vorerst in Kraft, bis über die Beschwerde der Stadt entschieden ist.

BayVGH bestätigt Bedeutung des Luftreinhalteplans

Die Stadt hatte die Tempo-30-Regelung ab Oktober 2025 zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Luftreinhalteplan eingeführt und zum 9. Januar 2026 aufgehoben, sodass wieder Tempo 50 galt. Auf Eilantrag zweier Anwohner verpflichtete das VG München die Stadt, die Schilder wieder aufzustellen, da noch keine verlässliche Prognose vorliegt, dass die Grenzwerte ohne Tempo 30 eingehalten würden.

Der BayVGH betonte, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung nicht vorliegen. Die Stadt habe nicht dargelegt, dass der VG-Beschluss offensichtlich rechtswidrig sei. Die Bedenken des VG zur Schadstoffprognose seien nicht von der Hand zu weisen, und es würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da die Schilder jederzeit wieder geändert werden könnten. Ein laufendes Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, das Tempo 30 auf 50 ändern soll, sei derzeit zeitlich nicht absehbar. Hinweise der Stadt auf Steuergeldverschwendung sah der BayVGH als selbst verschuldet an.

Die Zwischenentscheidung ist unanfechtbar; über die Beschwerde der Stadt ist noch nicht entschieden.

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