
Berlin, 17. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung und Vereinheitlichung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig kündigte an, dass die geplanten Änderungen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Kammern, die Zulassung zur Anwaltschaft sowie den Verbraucherschutz im Inkassorecht betreffen. Ziel sei eine klarere, verständlichere Rechtslage und zugleich die Entlastung der berufsständischen Organisationen.
Der Entwurf sieht unter anderem Anpassungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) vor. Geplant sind eine einheitliche Zuständigkeit der Anwaltsgerichte bei Rechtsbehelfen gegen rechtliche Hinweise, Rügen und Zwangsgelder sowie eine Klärung des bisher unpräzisen Begriffs der „missbilligenden Belehrung“. Auch die Abwicklung von Kanzleien soll effizienter gestaltet werden, um die Belastung der Kammern zu reduzieren.
Einheitliche Regeln und Verbraucherschutz
Darüber hinaus werden die Vorschriften zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an den Berufsgerichten vereinheitlicht. Die Zuständigkeit für die Verwahrung notarieller Urkunden soll künftig auf die Archivverwaltungen übergehen, wodurch auch Einsichtsbegehren für Forschende erleichtert werden. In das Zentrale Vorsorgeregister können künftig beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden, um die Information berechtigter Personen wie Ärztinnen und Ärzte zu verbessern.
Auch der Verbraucherschutz im Inkassorecht wird gestärkt: Künftig sollen Schutzvorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) auch für Inkassotätigkeiten innerhalb von Unternehmensgruppen gelten. Ergänzend sieht der Gesetzentwurf bürokratische Erleichterungen für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften vor.
Mit der Reform will die Bundesregierung eine modernisierte, verständliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der rechtsberatenden Berufe schaffen und gleichzeitig den Verbraucherschutz im Bereich Inkasso stärken.