
Stuttgart, 4. Dezember 2025 (JPD) – Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat einen 51-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Vorsitzender Richter war Hans-Jürgen Wenzler.
Angeklagter als PKK-Kader in Stuttgart tätig
Nach den Feststellungen des Senats war der Verurteilte von September 2020 bis Mai 2021 als sogenannter Raumleiter für die PKK im Gebiet „Stuttgart Zentrum“ aktiv. Die PKK strebt einen staatsähnlichen „konföderalen“ Verbund kurdischer Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an und verfügt neben einem politischen Arm über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten. Diese verübten insbesondere im Südosten der Türkei Anschläge auf Sicherheitskräfte, bei denen auch Zivilisten ums Leben kamen. In Deutschland unterhält die PKK feste Strukturen, deren Kader Finanzmittel beschaffen, Anhänger rekrutieren und öffentlichkeitswirksame Aktionen planen. Die Organisation ist seit 1993 in Deutschland verboten und von der Europäischen Union als terroristisch eingestuft.
Der Angeklagte arbeitete eng mit dem rechtskräftig verurteilten Gebietsleiter für Stuttgart zusammen, insbesondere bei der Organisation, Finanzierung und Propaganda der PKK. Ein zentraler Bestandteil seiner Tätigkeit war die Einforderung von Geldspenden. Gemeinsam wurde das für das PKK-Gebiet Stuttgart veranschlagte Spendenziel von 900.000 Euro erreicht.
Verlauf des Verfahrens und Beweislage
Der 2. Strafsenat verhandelte seit dem 10. September 2025 an 13 Terminen. In der Beweisaufnahme wurden 20 Zeugen gehört, zudem wurden Mitschriften abgehörter Gespräche, überwachte Telefonate sowie Bekennervideos der PKK herangezogen. Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als „kurdischer Politiker“, zeigte sich ansonsten jedoch nicht geständig. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde unter anderem wegen fortbestehender ideologischer Überzeugungen abgelehnt.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 24. April 2025 in Untersuchungshaft. Zuvor war er seit dem 26. November 2024 in Italien in Auslieferungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof muss binnen einer Woche eingelegt werden.