Berlin, 3. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt vor einer möglichen Abschaffung des verpflichtenden anwaltlichen Beistands für Menschen in Abschiebehaft. Nach Medienberichten wird innerhalb der Bundesregierung über eine Rücknahme jener Regelung beraten, die erst im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung eingeführt wurde. Die BRAK sieht darin einen grundlegenden Eingriff in rechtsstaatliche Garantien.

Streit um Pflichtanwälte bei Abschiebehaft

Die Pflichtbeistandsregelung soll sicherstellen, dass Betroffene in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam anwaltliche Unterstützung erhalten. Nach Angaben der BRAK dient die anwaltliche Vertretung nicht der Verzögerung von Rückführungen, sondern der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haft. Diese sei vom Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trennen und stelle einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Für die Anordnung von Abschiebehaft sei stets ein konkreter Haftgrund erforderlich.

Vertreter der Anwaltschaft kritisieren politische Aussagen, wonach die Pflichtvertretung Ausdruck ideologischer Vorhaben sei. Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK, bezeichnete eine solche Einordnung als mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar. Die Abschiebehaft sei ein schwerwiegender Eingriff, bei dem rechtswidrige Inhaftierungen keineswegs selten vorkämen.

BRAK-Präsident Ulrich Wessels warf der Politik einen Abbau von Rechtsstaatlichkeit vor. Anwälte seien keine Akteure einer sogenannten „Anti-Abschiebe-Industrie“, sondern stellten den Zugang zum Recht sicher. Der anwaltliche Beistand diene nicht der Verhinderung von Abschiebungen, sondern der Kontrolle hoheitlicher Freiheitsentziehungen.

Rechtsstaatliche Anforderungen im Fokus

Die BRAK kündigte Widerstand gegen die geplante Änderung an. Der Verband betont, dass die Pflichtvertretung für Inhaftierte ein zentrales Element rechtsstaatlicher Kontrolle sei. Die angekündigten Beratungen in der Bundesregierung in der kommenden Woche könnten die Debatte um Abschiebehaft und Grundrechtsschutz weiter verschärfen. Eine Rücknahme der Regelung würde nach Ansicht der BRAK die gerichtliche Überprüfung freiheitsentziehender Maßnahmen erheblich erschweren.

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