Dresden/Riesa, 28. November 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 17-jährigen Deutschen zum Amtsgericht Riesa – Jugendschöffengericht – erhoben. Dem Beschuldigten wird die Herstellung und der Besitz einer biologischen Waffe sowie der vorsätzliche unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in 13 Fällen vorgeworfen.

Jugendlicher soll Ricin und Blitzknallsätze hergestellt haben

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts Sachsen soll der Jugendliche kurz vor dem 19. Dezember 2024 in einem eigens eingerichteten Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses in Zeithain drei Ampullen eines Gemischs aus Aconitin und Ricin hergestellt und im Kühlschrank des Labors aufbewahrt haben. Ricin gilt als biologische Waffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Zudem wird ihm vorgeworfen, im Zeitraum von Januar bis November 2024 insgesamt 13 Blitzknallsätze hergestellt zu haben. Die Chemikalien habe er zuvor über einen Online-Versandhandel beschafft. Teile der hergestellten Sprengsätze habe er im Garten seines Elternhauses oder in der Nähe seines Wohnortes gezündet.

Der 17-Jährige ist bislang nicht vorbestraft und hat sich geständig eingelassen. Als Motiv gab er wissenschaftliches und experimentelles Interesse an. Nach den Ermittlungen bestand keine Absicht zur Selbst- oder Fremdgefährdung. Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt, da nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes keine Haftgründe vorliegen.

Das Amtsgericht Riesa wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung wird vom Gericht festgelegt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner