Karlsruhe, 28. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines syrischen Milizionärs gegen seine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg rechtskräftig. Der Angeklagte war bereits im Dezember 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Milizionär aus Syrien wegen Folter, Versklavung und Erpressung verurteilt

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 Mitglied einer regimetreuen Miliz in Damaskus. Während dieser Zeit beteiligte er sich an körperlicher Misshandlung von Zivilisten, der Freiheitsentziehung und an der Zwangsarbeit von Bewohnern beim Aufbau von Sandsackbarrikaden an der Frontlinie seines Stadtteils. Zudem erzwang er von Geschäftsinhabern unentgeltlich Waren für private Zwecke.

Mit seiner Revision hatte der Angeklagte Verfahrensfehler und sachlich-rechtliche Mängel geltend gemacht. Die Prüfung durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des BGH ergab jedoch keinen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2024 ist somit endgültig und vollstreckbar.

Vorinstanz: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2024, Az. 3 St 2/24 – 3 BJs 27/22-6

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