
Hamburg, 27. November 2025 (JPD) – Der Commercial Court Hamburg hat erstmals seit seiner Einrichtung im April dieses Jahres ein Urteil gesprochen. Der 1. Senat entschied am Donnerstag eine wirtschaftsrechtliche Streitigkeit zwischen zwei Unternehmen und setzte damit bundesweit den ersten rechtsprechenden Akzent des neuen Spruchkörpers (Az.: I CC 1/25).
Die Parteien stritten über die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Batteriezellen für Solaranlagen. Die Klägerin, ein Unternehmen im Bereich autonomer („Off-Grid“) Solarsysteme, hatte 519 Einheiten eines Batterietyps bei der Vertriebstochter eines chinesischen Herstellers erworben und über eine Million Euro entrichtet. Die Batterien wurden an einen Kunden in Westafrika weitergeliefert. Eine aus Sicht der Klägerin wesentliche SMA-Zertifizierung der Zellen blieb trotz mehrjähriger Bemühungen aus.
Gericht sieht Wegfall der Geschäftsgrundlage
Der Commercial Court gab der Klage weitgehend statt. Die Klägerin habe wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten können. Den Kaufpreis muss die Beklagte nach dem Urteil Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung der Batterien erstatten. Die Richter stellten fest, dass die fehlende Zertifizierung eine tragende Geschäftsgrundlage des Vertragsverhältnisses darstellte und deren Wegfall der Risikosphäre der Beklagten zuzurechnen sei. Auf etwaige Sachmängel komme es deshalb nicht an. Nur der Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten blieb ohne Erfolg.
Das Verfahren zeigt die beschleunigte Struktur des Commercial Court: Zwischen Klageeinreichung Ende Juli und Urteil lagen lediglich vier Monate. Im klassischen Instanzenzug wäre ein erstinstanzlicher Abschluss vor einem Landgericht üblicherweise deutlich später erfolgt.
Revision zum Bundesgerichtshof möglich
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen Entscheidungen des Commercial Court steht den Parteien eine zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof offen. Das Verfahren könnte daher Grundsatzfragen zur Anwendung des Instituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei fehlenden technischen Zertifizierungen im Wirtschaftsverkehr klären.