
München, 27. November 2025 (JPD) – Die bayerische Justiz führt ab 1. Dezember ein mobiles Alarmsystem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst ein. Das System soll bei Gefahrensituationen schnellen und unauffälligen Notruf ermöglichen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich übergab das Pilotprojekt gestern symbolisch im Bayerischen Landtag an Beschäftigte der Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft München I sowie an einen Bewährungshelfer des Landgerichts München II.
Schutz von Justizmitarbeitenden im Außendienst
Angriffe auf Justizpersonal außerhalb gesicherter Dienstgebäude nehmen nach Angaben des Ministeriums zu. Zwischen Juli 2022 und Juli 2023 wurden bayernweit 541 Vorfälle wie Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung oder Bedrohung angezeigt. „Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen in Kontakt. Im Notfall ist es wichtig, schnell und unbemerkt Hilfe herbeirufen zu können“, erklärte Eisenreich. Das neue System soll diese Sicherheit erhöhen, ohne den Arbeitsablauf zu beeinträchtigen.
Das mobile Alarmsystem funktioniert über GPS-Notrufgeräte oder eine Smartphone-App. Ein Tastendruck löst einen Alarm aus, der in einer rund um die Uhr besetzten Leitstelle eingeht und die Polizei informiert. Zusätzlich kann ein Zeitfensteralarm aktiviert werden, der automatisch Alarm auslöst, falls ein Mitarbeiter innerhalb eines definierten Zeitraums keine Rückmeldung gibt. Für Termine mit vorhersehbaren Risiken bleibt die Begleitung durch Einsatzkräfte oder die Nutzung gesicherter Räume empfohlen.
Die Mittel für das Pilotprojekt in Höhe von 100.000 Euro stellte der Bayerische Landtag bereit. Petra Guttenberger, Vorsitzende des Rechtsausschusses, betonte: „Personen, die für unseren Rechtsstaat im Einsatz sind, müssen dies in einem gesicherten Rahmen tun können. Der Schutz unserer Justizmitarbeitenden ist für uns ein zentrales Anliegen.“ Das Projekt ist Teil des im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Sicherheitsupdates“ für Gerichte und Staatsanwaltschaften und startet zunächst mit ausgewählten Berufsgruppen, darunter Betreuungsrichter, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher und Gerichtshelfer.