Hartha/Chemnitz, 20. November 2025 (JPD) – Die GSH Sachsen GmbH prüft derzeit Möglichkeiten für einen Investoreneinstieg, um den Geschäftsbetrieb am Standort Hartha zu sichern. Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Dirk Herzig und Geschäftsführer David Thiel streben eine teilweise Wiederaufnahme der Produktion bis Anfang 2026 an. Ziel ist es, eine Fortführungslösung zu ermöglichen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Investoreneinstieg bei GSH Sachsen: Chancen für Fortführung des Standorts
Das 1991 gegründete Unternehmen ist auf Zinkdruckgusslösungen sowie komplette Baugruppenmontagen spezialisiert. Die wirtschaftliche Schieflage resultiert aus erheblichen Umsatzrückgängen infolge branchenbedingter Krisen und der Insolvenz eines wichtigen Kunden. Ohne einen zeitnahen Einstieg eines Investors, der neue Aufträge und ein Konzept für den Standort mitbringt, lasse sich die Liquiditätslücke nicht schließen.
Geschäftsführer Thiel betonte, dass Kunden die Qualität und das Know-how der Mitarbeitenden schätzen und inzwischen Aufträge zur Sicherung ihrer Lieferketten angefragt haben. Die Umsetzung dieser Aufträge könnte die Produktion am Standort Hartha bis Anfang 2026 teilweise wieder aufnehmen. Gespräche über Konditionen und Umsetzung laufen derzeit, um eine zügige Entscheidung für beide Seiten zu treffen.
Herzig unterstrich, dass der Investorenprozess weiterhin offen für alle Interessenten sei. „Die Aufträge und die Unterstützung unserer Kunden verschaffen uns Zeit, um über den Winter eine Fortführungslösung zu prüfen. Ein Investor ist notwendig, um die Produktion langfristig fortzuführen“, erklärte er. Sollte bis Anfang 2026 kein Investor gefunden werden, wäre ein kontrolliertes Herunterfahren des Geschäftsbetriebs unumgänglich, um Verluste für die Gläubiger zu begrenzen.
Die Belegschaft von GSH Sachsen zeige in der Krise großen Einsatz, betonten Herzig und Thiel. Die Löhne der rund 25 Mitarbeitenden sind bis Ende Dezember durch Insolvenzgeld gesichert. Danach sollen die temporären Aufträge die Gehaltszahlungen abdecken. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Auszahlung der Löhne zeitnah sicherzustellen.