
Berlin, 18. November 2025 (JPD) – Der Start des Baus von zwei Flüchtlingsunterkünften in Pankow ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte eine dafür erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für rechtswidrig, da sie nicht ausreichend konkretisiert war. Betroffen sind zwei geplante Gebäude für rund 420 Geflüchtete auf den Innenhöfen der Kavalierstraße und der Ossietzkystraße.
Baubeginn für Flüchtlingsunterkünfte in Pankow gestoppt
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau hatte das Projekt bereits seit mehreren Jahren vorbereitet. Das Bezirksamt Pankow hatte im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, um den Bau auf den begrünten Innenhöfen zu ermöglichen. Drei Berliner Naturschutzverbände erhoben daraufhin Widerspruch, da sie den Schutz von geschützten Brutvögeln und Fledermäusen nicht ausreichend gewahrt sahen.
Die Gesobau beantragte vor diesem Hintergrund beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag, um mit vorbereitenden Arbeiten wie Vegetationsbeseitigungen bereits vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens beginnen zu können. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück. Die Kammer begründete die Entscheidung damit, dass die Ausnahmegenehmigung unklar sei, insbesondere welche geschützten Arten betroffen und welche Beeinträchtigungen genehmigt seien. In der jetzigen Form wirke die Erlaubnis wie eine unzulässige Blankovollmacht im Naturschutzrecht. Eine weitergehende inhaltliche Prüfung nahm das Gericht nicht vor.
Gegen den Beschluss der 24. Kammer vom 14. November 2025 (VG 24 L 372/25) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.