
Karlsruhe, 17. November 2025 (JPD) – Die Verurteilung zweier ehemaliger Soldaten wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Männer und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Köln, das sie wegen mehrfacher gemeinschaftlicher Vergewaltigung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen hatte.
BGH bestätigt Verurteilung wegen Vergewaltigung in Kölner Kaserne
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die damals 18 Jahre alte Geschädigte und die beiden Angeklagten sich im Oktober 2021 in einer Kölner Diskothek kennengelernt. Die Frau war in ihrer Fähigkeit zur Willensbildung und Willensäußerung erheblich eingeschränkt, als die Männer sie in ihre Kaserne brachten und dort mehrfach vergewaltigten. Teile der Taten hielten sie mit ihren Mobiltelefonen fest. Das Gericht verurteilte den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, seinen erwachsenen Mittäter zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung bestimmter Gegenstände an.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten. Die Revisionen seien unbegründet, sodass das Urteil aus Köln nun rechtskräftig ist. Mit dem Beschluss bestätigte der BGH sowohl die strafrechtliche Bewertung des Landgerichts als auch dessen Feststellungen zur eingeschränkten Fähigkeit der Geschädigten, ihren Willen frei zu bilden. (Az. 2 StR 259/25; Vorinstanz: LG Köln, 117 KLs 29/23)