Stuttgart, 17. November 2025 (JPD) – Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat zwei 36-jährige syrische Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung am IS zu jeweils sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Beide Männer hatten sich nach Überzeugung des Senats spätestens 2016 in der Provinz Deir ez-Zor der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen. Die Untersuchungshaft wurde fortdauernd angeordnet. Von weiteren Vorwürfen, darunter die Beteiligung an einer bewaffneten Festnahmeaktion und die Misshandlung eines Mannes, wurden die Angeklagten mangels Nachweis freigesprochen.

OLG Stuttgart verurteilt IS-Mitglieder – Schwerpunkt: mitgliedschaftliche Beteiligung am IS

Nach den Feststellungen des Senats wirkten beide Angeklagte bis zum Machtverlust des IS im Herbst 2017 an Strukturen der Vereinigung mit. Einer der Männer war als bewaffneter Kämpfer im Einsatz. Er sicherte Stellungen des IS, nahm an Kampfhandlungen gegen das Assad-Regime und die SDF teil und besetzte Posten im Herrschaftsgebiet. Zudem begleitete er ein weiteres IS-Mitglied bei Propagandaaktionen und überstellte nach Erkenntnissen des Gerichts mindestens einmal zwei Personen an die Religionspolizei „Hisba“.

Der zweite Angeklagte war im gleichen Zeitraum Teil des Polizeiapparats der Organisation. Nach Überzeugung des Senats leitete er in Abu Hamam ein Revier der Religionspolizei und war dort für Ermittlungen, Vorladungen sowie Anordnungen von Durchsuchungen und Festnahmen verantwortlich. Eine Beteiligung an weiteren Gewalthandlungen konnte dem Mann jedoch nicht nachgewiesen werden.

Die Strafkammer bewertete strafmildernd, dass beide Angeklagten bislang nicht vorbestraft sind und die Taten mehrere Jahre zurückliegen. Auch die seit März 2024 unter erschwerten Bedingungen vollzogene Untersuchungshaft wurde berücksichtigt. Strafschärfend stellte der Senat die besonders gewaltsame Herrschaftsausübung des IS im Tatzeitraum heraus, der sich die Angeklagten nach Feststellungen des Gerichts in verantwortlicher Funktion angeschlossen hatten.

Seit April 2025 hatte das Oberlandesgericht an 32 Verhandlungstagen rund 40 Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

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