Berlin, 14. November 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designgesetzes veröffentlicht. Ziel ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2823 und eine Anpassung des nationalen Designschutzes an technologische Entwicklungen. Mit der Reform sollen neue Designformen, wie animierte und bewegte Gestaltungen, ausdrücklich geschützt und die Anmeldung solcher Designs erleichtert werden.

Die Novelle sieht vor, dass relevante Merkmale eines Designs auch aus dessen Bewegung entstehen können, etwa ein gleitender Text oder ein rotierendes Logo. Entsprechende Anmeldungen sollen künftig auch als Video möglich sein. Zudem werden die Rechte eingetragener Designs gestärkt: Vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke werden verboten, und die Durchfuhr solcher Produkte durch EU-Gebiete kann künftig unterbunden werden. Designinhaber erhalten damit ein erweitertes Instrumentarium zur Durchsetzung ihrer Schutzrechte.

Modernisierung des Designschutzes in Deutschland

Neu eingeführt wird zudem das Kennzeichen Ⓓ für Designs, analog zum bekannten Copyright-Zeichen. Rechtliche Nutzung zu Kommentierung, Kritik oder Parodie bleibt weiterhin erlaubt. Eine zentrale Änderung betrifft die Reparaturklausel: Formgebundene Ersatzteile, etwa für Autokotflügel, können ab 2032 europaweit von Drittanbietern hergestellt werden, ohne dass der Originalhersteller dies unter Berufung auf das Designrecht verhindern kann. Deutschland hatte eine vergleichbare Regelung bereits 2020 eingeführt.

Die Reform beinhaltet auch einen Bürokratierückbau: Nicht genutzte Verfahren, wie die teilweise Aufrechterhaltung eines Designs, werden gestrichen. Das Bundespatentgericht kann Beschwerdeverfahren künftig eigenständig einstellen, ohne dass eine Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt notwendig ist. Damit soll das Verfahren effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden.

Die Änderungen sollen den Designschutz für Unternehmen und Kreativschaffende stärken, gleichzeitig den Zugang zu Ersatzteilen für Verbraucher vereinfachen und das Rechtssystem insgesamt verschlanken.

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