Flensburg, 13. November 2025 (JPD) – Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Bahnhofswald erneut in den Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung gerückt. Die 2. Kammer des Gerichts erklärte die von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung für ein geplantes Hotel für rechtswidrig und hob sie auf. Grundlage des Urteils ist eine Klage des BUND Landesverband Schleswig-Holstein, der erhebliche Verstöße gegen Natur- und Artenschutzregelungen geltend gemacht hatte.

Urteil zum Bebauungsplan Bahnhofswald setzt Hotel- und Parkhausprojekt aus

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts leidet der zugrunde liegende Bebauungsplan Nr. 303 an erheblichen Prognose- und Abwägungsfehlern. Insbesondere habe die Stadt Flensburg die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Biotope nicht ausreichend ermittelt. Betroffen sei unter anderem eine im Plangebiet liegende Quelle, deren Beeinträchtigung nach Auffassung der Kammer grundsätzlich verboten ist. Die Stadt habe zudem nicht geprüft, ob eine Ausnahme vom Biotopschutz überhaupt in Betracht gekommen wäre.

Auch zu den möglichen Folgen für einen artenreichen Steilhang, der als weiteres geschütztes Biotop gilt, fehlten nach Einschätzung der Richter wesentliche Ermittlungen. Die besondere ökologische Bedeutung des Bahnhofswalds spiegle sich daher nicht in der Begründung des Bebauungsplans wider. Eine Heilung dieser Mängel im gerichtlichen Verfahren sei ausgeschlossen.

Das parallele Verfahren zur Waldumwandlungsgenehmigung für das ebenfalls geplante Parkhaus erklärten die Beteiligten für erledigt, da die Genehmigung zwischenzeitlich abgelaufen war und keine Rechtswirkungen mehr entfaltet. Eine weitere Klägerin, Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks, nahm ihre Klage zurück.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Zustellung der schriftlichen Gründe können die unterlegenen Beteiligten binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

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