
Karlsruhe, 12. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen im Fall eines Tötungsdelikts in Bremen zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts Bremen bestätigt. Demnach bleibt die Verurteilung des Angeklagten G. wegen Totschlags und illegalen Waffenbesitzes bestehen, während der Mitangeklagte E. wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt bleibt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
BGH bestätigt Totschlagsurteil in Bremen
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte G. am 22. April 2020 nach einer Auseinandersetzung mit dem Getöteten den Entschluss zur Tötung gefasst und diesen an den anwesenden Angeklagten E. kommuniziert. E. zog daraufhin dem Opfer eine Plastiktüte über den Kopf, wodurch der Getötete erstickte. Selbst wenn E. nicht direkt tötete, habe er den Täter wissentlich unterstützt und zumindest durch seine Zustimmung die Tathandlung gefördert.
Im Anschluss wurde die Leiche des Opfers zerteilt und im Umland von Bremen vergraben. Ein weiterer Angeklagter, P., war zwar am Tatort, eine direkte Beteiligung am Tötungsgeschehen konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, weshalb er freigesprochen wurde.
Der 4. Strafsenat des BGH stellte in seinem Beschluss vom 27. August 2025 (Az. 4 StR 80/25) klar, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergab. Die Verurteilungen von G. zu zwölf Jahren und sechs Monaten sowie von E. zu fünfeinhalb Jahren Haft bleiben damit bestehen. Das Urteil ist nun endgültig rechtskräftig.