Stuttgart, 12. November 2025 (JPD) – Das Landgericht Stuttgart hat einen zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Die nicht-öffentliche Hauptverhandlung der 2. Großen Strafkammer (Jugendkammer) fand unter Berücksichtigung des Alters des Täters statt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten neun Jahre und sechs Monate gefordert, die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre und sechs Monate.

Tötungsdelikt in Göppinger Bar

Nach den Feststellungen der Strafkammer betrat der Jugendliche am 2. Oktober 2024 eine Bar in Göppingen und gab 15 Schüsse aus einer Maschinenpistole auf eine Gruppe von drei Männern ab. Ein Mann wurde aus rund 78 Zentimetern Entfernung am Hinterkopf getroffen und starb sofort. Die beiden weiteren Opfer wurden in 2 bis 3 Metern Entfernung getroffen, darunter in den Oberkörperbereich. Die Kammer wertete die Tat als heimtückisch, da die Opfer den Angriff nicht erwarten konnten.

Die Schüsse standen im Zusammenhang mit einer seit mehreren Jahren andauernden Auseinandersetzung rivalisierender multiethnischer Banden im Großraum Stuttgart. Ziel der Tat war ein Führungsmitglied der gegnerischen Gruppierung; die Opfer waren unbeteiligte Personen, die lediglich Ähnlichkeit mit dem eigentlichen Ziel aufwiesen. Alle Beteiligten – Opfer und Täter – sind syrische Staatsangehörige, die infolge des Bürgerkriegs nach Deutschland gekommen waren.

Die Hauptverhandlung erstreckte sich über neun Verhandlungstage und begann am 10. September 2025. Die Kammer wertete Zeugenaussagen, waffentechnische Gutachten, DNA-Spuren und 3D-Tatortvermessungen aus. Der Angeklagte räumte die Schussabgabe grundsätzlich ein.

Hintergrund: Auseinandersetzungen rivalisierender Banden

Das Verfahren ist das 17. abgeschlossene Verfahren am Landgericht Stuttgart im Zusammenhang mit der langjährigen Bandenfehde. Es ist das einzige Verfahren mit tödlichem Ausgang. Frühere Verfahren betrafen u. a. Handgranatenwürfe auf eine Friedhofsgesellschaft in Esslingen-Altbach sowie Taten, bei denen Opfer dauerhaft querschnittsgelähmt oder im Wachkoma blieben. Insgesamt gab es bereits über 200 Hauptverhandlungstage zu den Auseinandersetzungen. Das Urteil gegen den Jugendlichen ist noch nicht rechtskräftig.

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