Karlsruhe, 11. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen dreier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Darmstadt wegen zahlreicher Brandstiftungen in Südhessen verworfen. Damit sind die Freiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und sechs Monaten sowie neun Jahren und drei Monaten rechtskräftig.

BGH bestätigt Urteil gegen Brandstifter aus Südhessen

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 2 StR 174/25) entschied mit Beschluss vom 6. Oktober 2025, dass das Urteil des Landgerichts Darmstadt im Wesentlichen Bestand hat. Die Angeklagten hatten im Zeitraum von Dezember 2022 bis Mai 2023 in wechselnder Besetzung zahlreiche Brände gelegt – unter anderem an Thuja-Hecken, Müllcontainern, Fahrzeugen, einer Hühnerfarm, einer Papierfabrik sowie einer im Bau befindlichen Unterkunft für Geflüchtete in Roßdorf.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verursachten die Brände Sachschäden in Höhe von rund vier Millionen Euro. Zwei der Angeklagten, damals 23 und 24 Jahre alt, wurden wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung in 25 Fällen sowie Sachbeschädigung in 20 Fällen zu Freiheitsstrafen von acht Jahren beziehungsweise neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Ein vierter Angeklagter war bereits zuvor zu einer zur Bewährung ausgesetzten Einheitsjugendstrafe verurteilt worden; dieses Urteil war rechtskräftig. Der BGH nahm lediglich geringfügige Änderungen vor, indem er einen Fall der Brandstiftung entfallen ließ, sah aber keinen Anlass, die Gesamtfreiheitsstrafen zu mildern. Damit ist das Urteil des Landgerichts Darmstadt nun endgültig.

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