Stuttgart, 11. November 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zwei Angeklagte wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Der 35-jährige deutsche Staatsangehörige A. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die seit Ende Oktober 2024 vollzogene Untersuchungshaft soll fortgesetzt werden. Der 29-jährige syrische Staatsangehörige Al H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beide Männer hatten Geldbeträge weitergeleitet, die dem IS in Syrien zugutekommen sollten.

Verurteilung wegen Geldtransfers an den IS

Die beiden Angeklagten standen in freundschaftlichem Kontakt zu einem bereits 2023 rechtskräftig verurteilten irakischen IS-Angehörigen. Ausgangspunkt war eine salafistisch geprägte Moschee in Freiburg, in der Al H. von Ende 2016 bis Mai 2019 als Imam tätig war. Nach Überzeugung des Senats übergaben beide Angeklagten im Sommer 2020 größere Geldbeträge, die über das informelle Hawala-Banking nach Syrien gelangten. Dort sollten die Mittel unter anderem zur Schleusung weiblicher IS-Mitglieder aus nordsyrischen Lagern genutzt werden.

Der Senat stellte fest, dass beide Angeklagten die Terrorzugehörigkeit ihres Bekannten kannten und bewusst Gelder an eine durch internationale Sanktionen erfasste Terrororganisation weitergeleitet haben. Die Taten wurden als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Verbindung mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) gewertet.

Strafzumessung und Rechtsmittel

Bei der Urteilsfindung berücksichtigte der Senat strafmildernd, dass beide Angeklagten bislang nicht vorbestraft sind und die Taten über fünf Jahre zurückliegen. Für Al H. wirkte sich zudem sein Geständnis strafmildernd aus. Belastend bewertet wurden insbesondere die Höhe der übertragenen Geldbeträge und die besondere Gefährlichkeit der Organisation IS, die gegenüber Zivilpersonen besonders brutal vorgeht.

Die Vollstreckung der Strafe von Al H. wurde zur Bewährung ausgesetzt, während A. weiterhin in Haft bleibt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Generalstaatsanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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