Leipzig, 7. November 2025 (JPD) – Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbsttagung in Leipzig eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die den Rechtsstaat stärken und die Justiz an neue gesellschaftliche Herausforderungen anpassen sollen. Unter Vorsitz der sächsischen Justizministerin Prof. Constanze Geiert befasste sich die 96. Justizministerkonferenz (JuMiKo) mit Themen wie der Reform des Asylrechts, der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter, dem Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch sowie strafrechtlichen Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen und sexualisierte Gewalt im Netz.

Länder wollen Verwaltungsgerichte im Asylrecht entlasten

Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf der geplanten Änderung des Asylgesetzes. Künftig sollen Verfahren nicht nur nach Herkunftsstaaten, sondern auch nach sogenannten Dublin-Zielstaaten gebündelt werden können – also jenen EU-Staaten, die für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig sind. Diese Konzentration soll die Verwaltungsgerichte entlasten und Verfahren beschleunigen. „Mit der Bündelung nach Zielstaaten schaffen wir Synergieeffekte und beschleunigen Rückführungen“, sagte die sächsische Justizministerin Prof. Geiert.

Zudem beschlossen die Ministerinnen und Minister, die Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz zu verankern. Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete, solle künftig nicht mehr zum Schöffen berufen werden können. Hintergrund sind Aufrufe extremistischer Gruppierungen zur Kandidatur bei den jüngsten Schöffenwahlen.

Strafrechtlicher Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch

Auf Initiative Bayerns befasste sich die Konferenz auch mit neuen Gefahren im digitalen Raum. Die Länder fordern eine strafrechtliche Regelung zum Schutz vor Identitätsmissbrauch im Internet, um Betroffene besser vor Rufschädigung und finanziellen Schäden zu schützen. „Was bislang fehlt, ist ein zielgenauer Schutz vor den gravierenden Folgen des Identitätsdiebstahls“, erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Die Justizministerkonferenz fordert den Bund auf, entsprechende gesetzgeberische Schritte zu prüfen.

Zudem soll das Strafgesetzbuch auf Reformbedarf im Bereich hybrider Bedrohungen überprüft werden. Angesichts zunehmender Angriffe durch ausländische Akteure – etwa durch Desinformation, Drohnenflüge oder digitale Spionage – sehen die Länder Handlungsbedarf für neue Straftatbestände, etwa für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.

Kampf gegen Vergewaltiger-Netzwerke im Internet

Ein weiterer Beschluss betrifft den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt. Auf Antrag Niedersachsens forderte die JuMiKo das Bundesjustizministerium auf, bestehende Strafbarkeitslücken beim Besitz und der Verbreitung sogenannter Vergewaltigungsvideos zu schließen. Nach der derzeitigen Rechtslage sei das Teilen solcher Videos unter bestimmten Umständen noch straflos. Die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sprach von einem „unerträglichen Zustand“, der die Opfer zusätzlich traumatisiere. Die Länder votierten einstimmig für eine Schließung der Lücke und stärkere Strafverfolgung in diesem Bereich.

Mit Blick auf den 75. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention betonten Bund und Länder abschließend deren grundlegende Bedeutung für den europäischen Rechtsstaat. „Die EMRK ist ein unverzichtbarer Pfeiler unseres gemeinsamen Rechtsrahmens“, sagte Geiert.

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