Leipzig, 7. November 2025 (JPD) – Bund und Länder wollen die Digitalisierung der Justiz weiter vorantreiben. Auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel in Leipzig haben die Justizministerinnen und Justizminister eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der sogenannten „Digitalsäule“ im neuen Pakt für den Rechtsstaat verabschiedet. Der Bund plant, in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich bis zu 70 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ bereitzustellen – insgesamt bis zu 210 Millionen Euro.

Digitalsäule im Pakt für den Rechtsstaat beschlossen

Die „Digitalsäule“ soll neben der Personalförderung und der Modernisierung der Justizverwaltung eine zentrale Säule des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden. Im Mittelpunkt steht die Fortsetzung und Ausweitung laufender Digitalisierungsprojekte wie die bundeseinheitliche Justizcloud, digitale Rechtsantragstellen und ein Online-Klageverfahren. Bund und Länder einigten sich darauf, die Mittel künftig nach dem Prinzip des Portfoliomanagements zu verteilen. Damit sollen Wirtschaftlichkeit, Wirkungskontrolle und strategische Zielorientierung der Projekte sichergestellt werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, ein moderner Rechtsstaat müsse „für alle Bürgerinnen und Bürger spürbar funktionieren“. Der Bund unterstütze die Länder deshalb mit weiteren 210 Millionen Euro, um die Digitalisierung der Justiz in den kommenden Jahren „konkret und nachhaltig“ voranzutreiben.

Auch die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hob die Bedeutung des Digitalgipfels hervor: „Die Digitalisierung der Justiz ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Rechtsstaats.“ Projekte wie die Justizcloud oder das Online-Klageverfahren würden den Zugang zum Recht erleichtern und Verfahren effizienter machen.

Digitalisierung der Justiz soll Bürgernähe und Effizienz stärken

Nach Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums ist die Digitalisierung der Justiz bereits weit fortgeschritten. Ministerin Kathrin Wahlmann erklärte, die eAkte befinde sich „auf der Zielgeraden“. Entscheidend sei nun, Prozesse grundlegend digital zu denken und bundesweit zu vereinheitlichen. Niedersachsen sei maßgeblich an der Schaffung einer Justizcloud beteiligt, die Verfahren künftig „schneller und bürgerfreundlicher“ machen solle.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich betonte die Notwendigkeit, Digitalisierungsprojekte zügig umzusetzen. Neben neuen Investitionen brauche es auch Reformen der Prozessordnungen, um Verfahrensabläufe zu beschleunigen. Das Bundesjustizministerium müsse hierzu „zeitnah Vorschläge“ vorlegen.

Fortsetzung der Digitalisierungsinitiative bis 2026

Die laufende Digitalisierungsinitiative von Bund und Ländern wird bis Ende 2026 fortgeführt. Bereits 32 Vorhaben sind auf den Weg gebracht, darunter Pilotprojekte für Künstliche Intelligenz in der Justiz und eine digitale Rechtsantragstelle. Die erste lauffähige Version der Justizcloud soll bis dahin vorliegen.

Mit der gemeinsamen Erklärung in Leipzig setzen Bund und Länder ihre strategische Zusammenarbeit fort. Bis April 2026 soll ein Portfolio der geförderten Projekte erstellt und dem E-Justice-Rat vorgelegt werden, der die Digitalisierung der Justiz zentral steuert und koordiniert.

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