Berlin, 7. November 2025 (JPD) – Die Justiz in Deutschland bekommt real betrachtet weniger Geld. Nach einer neuen Studie des ifo Instituts im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) sind die Justizausgaben der Bundesländer zwar nominal gestiegen, inflationsbereinigt aber zuletzt gesunken. Der Anteil der Justizmittel an den Länderhaushalten blieb in den vergangenen zwei Jahrzehnten nahezu konstant – bei unter vier Prozent.


Weniger reale Mittel für die Justiz in Deutschland

Laut der Untersuchung gingen die inflationsbereinigten Justizausgaben pro Kopf in den Jahren 2022 und 2023 zurück, nachdem sie 2021 ihren Höchststand erreicht hatten. Die ifo-Forscherin Ramona Schmid betonte, dass die Inflation die nominalen Zuwächse in den Länderhaushalten aufgezehrt habe. „Der Anteil der Justizausgaben an den Landeshaushalten stagniert seit rund 20 Jahren“, so Schmid.

Zwischen den Ländern zeigen sich deutliche Unterschiede: Hamburg wendete im Jahr 2023 mit 373 Euro pro Kopf am meisten für die Justiz auf, gefolgt von Berlin (298 Euro), Nordrhein-Westfalen (288 Euro) und Hessen (265 Euro). Deutlich geringere Pro-Kopf-Ausgaben verzeichneten Baden-Württemberg (181 Euro) und Schleswig-Holstein (176 Euro).

Den größten Anteil der Justizausgaben am Gesamthaushalt hatte Nordrhein-Westfalen mit 5,5 Prozent, gefolgt vom Saarland (4,3 Prozent) und Sachsen (4,1 Prozent). In Schleswig-Holstein und Bremen machten die Justizhaushalte hingegen nur 2,4 Prozent der Landeshaushalte aus.


Studie zeigt stagnierende Priorisierung des Justizwesens

Trotz wiederholter Klagen über Unterfinanzierung hat sich die finanzielle Priorisierung des Justizwesens über die Jahrzehnte kaum verändert. ifo-Forscher Aaron Günther erklärte, Personalausgaben bildeten weiterhin den größten Posten innerhalb der Justizetats, gefolgt von Verwaltungskosten. Seit 2015 sei ein leichter Stellenzuwachs in der Justiz zu beobachten – vor allem bei Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen sowie Staatsanwälten.

„Ein nächster Schritt wäre, die Anforderungen an das Justizwesen mit der Ausgabenentwicklung zu verknüpfen“, so Günther. Erst dann lasse sich einschätzen, wie effizient die eingesetzten Mittel tatsächlich wirken.

Die Studie basiert auf den Haushaltsplänen der Bundesländer für den Zeitraum von 2000 bis 2023 und erfasst alle Soll-Ausgaben der jeweiligen Justizministerien.

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