
Berlin, 6. November 2025 (JPD) – Das gerichtliche Verfahren um das Verbot einer politischen Betätigung im Zusammenhang mit dem „Palästina Kongress“ 2024 ist abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtskräftig, das das ausgesprochene Verbot als rechtswidrig eingestuft hatte.
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Rechtswidrigkeit des Betätigungsverbots
Der Kläger, der im April 2024 als Redner auf dem „Palästina Kongress“ auftreten sollte, war zuvor durch das Landesamt für Einwanderung von der Teilnahme ausgeschlossen worden. Das Amt untersagte ihm sowohl die persönliche Anwesenheit als auch die virtuelle Zuschaltung über Telekommunikationsmittel. Grundlage des Verbots war die Annahme, der Auftritt könne die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen Deutschlands zuwiderlaufen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Maßnahme bereits im Juli 2025 aufgehoben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Aufenthaltsgesetz seien nicht erfüllt gewesen. Nach der erforderlichen Gefahrenprognose habe keine konkrete Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung oder die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik bestanden.
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte nun die Entscheidung, ohne inhaltlich erneut über die Begründetheit zu verhandeln. Der 2. Senat lehnte die Zulassung der Berufung ab, weil das Land Berlin die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht erfüllt habe. Die vorgebrachten Argumente setzten sich nicht hinreichend mit den rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander. Damit bleibt es bei der Feststellung, dass das Verbot der politischen Betätigung rechtswidrig war (Az. OVG 2 N 287/25; VG 24 K 493/24).