
Passau, 6. November 2025 (JPD) – Das Urteil im Strafverfahren um das sogenannte Passauer Millionenerbe ist rechtskräftig. Das Landgericht Passau hatte die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug, versuchter mittelbarer Falschbeurkundung und falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Entscheidung wurde nun vom Bundesgerichtshof in allen Punkten bestätigt.
Passauer Millionenerbe: Landgericht-Urteil bestätigt
Nach den Feststellungen des Landgerichts betreute die Angeklagte den pflegebedürftigen und vermögenden Niels K., der am 11. September 2021 verstarb. Der Nachlass, zu dem auch das Archiv des Dichters Hans Carossa gehörte, hatte einen Wert von mindestens 20 Millionen Euro. Die Angeklagte legte dem Nachlassgericht zwei Testamente vor, die sie als Alleinerbin auswiesen – obwohl der Verstorbene tatsächlich eine öffentliche Stiftung als Alleinerbin bestimmt hatte.
Mit der Vorlage der gefälschten Testamente wollte die Angeklagte einen Erbschein erwirken, um Zugriff auf das Vermögen zu erhalten. Außerdem gab sie am 16. November 2021 gegenüber dem Nachlassgericht wahrheitswidrig an, es gebe keine weiteren Verfügungen von Todes wegen. Die Beweisführung stützte sich insbesondere auf ein graphologisches Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts. Zusätzlich hatten sich Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten zu den Umständen des angeblichen Auffindens der Testamente ergeben.
Die Revision der Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof wurde vollständig zurückgewiesen. Auch ihre Rügen zur Befangenheit des Sachverständigen hatten keinen Erfolg. Damit ist das Urteil des Landgerichts Passau vom 27. Februar 2025 rechtskräftig.