
Bonn, 6. November 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an der Streaming-Plattform Dyn. Die Behörde gab den Erwerb einer rund 6,5-prozentigen Beteiligung der DFL an der Dyn Media GmbH frei. Das Unternehmen betreibt die gleichnamige Streaming-Plattform, die sich auf Sportarten außerhalb des Fußballs spezialisiert.
Bundeskartellamt genehmigt DFL-Beteiligung an Dyn Media
Dyn Media wurde bislang mehrheitlich von der Axel Springer SE kontrolliert, die über 75 Prozent der Anteile hielt. Im Zuge einer Kapitalerhöhung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet: Neben der DFL steigt auch die Schwarz-Gruppe mit 42,5 Prozent ein, deren Einstieg bereits von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Springer behält ebenfalls 42,5 Prozent der Anteile, während Gründer und ehemaliger DFL-Geschäftsführer Christian Seifert weiterhin Gesellschafter bleibt.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamts führt die Beteiligung nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung. Präsident Andreas Mundt erklärte, der Erwerb ändere weder die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Sportübertragungen noch verschaffe er der DFL einen unzulässigen Einfluss auf den technischen Dienstleister Dyn. Auch eine Verstärkung der bestehenden Marktposition der DFL bei der Vergabe von Medienrechten im Profifußball sei nicht zu erwarten.
Mögliche Auswirkungen der Beteiligung auf die Zentralvermarktung der Bundesliga-Medienrechte waren nicht Teil des Prüfverfahrens. Die Fusionskontrolle bezog sich ausschließlich auf die unmittelbaren wettbewerbsrechtlichen Folgen des Erwerbs.