Berlin, 5. November 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilientransaktionen beschlossen. Ziel der Reform ist es, den Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten vollständig zu digitalisieren und damit Grundstückskäufe schneller, effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Durch die Umstellung auf elektronische Verfahren sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung jährlich um rund 49 Millionen Euro entlastet werden.


Digitalisierung von Immobilientransaktionen: Kabinett beschließt Reform

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sollen künftig alle Dokumente und Informationen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen ausschließlich digital übermittelt werden. Der digitale Standard soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und gesetzliche Anzeigepflichten gelten. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, die Reform schaffe „einen sicheren und schnellen Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten“ und führe zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren.

Mit dem sogenannten Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch (eNoVA) will die Bundesregierung die bisher papierbasierte Kommunikation in der notariellen Praxis ablösen. In Deutschland werden jährlich über eine Million Immobilienverträge beurkundet – bislang mit erheblichem Aufwand durch postalischen Dokumentenaustausch. Die neue Regelung soll diesen Prozess digital vereinheitlichen und bis Anfang 2027 weitgehend umgesetzt sein.

Laut dem Justizministerium sollen insbesondere geringere Auslagen und automatisierte elektronische Abläufe zu Einsparungen von rund 14 Millionen Euro führen. Weitere 35 Millionen Euro jährlich sollen durch die schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen eingespart werden, vor allem durch geringere Bereitstellungszinsen bei Immobiliendarlehen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.

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