
Koblenz, 5. November 2025 (JPD) – Ein privater Grundstückseigentümer ist mit seinem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das Wohnprojekt „Maiblick Living“ in Koblenz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies den Antrag zurück und bestätigte die Vollziehung der Genehmigung zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 21 Wohneinheiten sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage.
Verwaltungsgericht Koblenz: Bauprojekt „Maiblick Living“ darf fortgesetzt werden
Die Genehmigung gilt für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Oberer Moselweißer Hang“. Der Eigentümer hatte geltend gemacht, die Bebauung verstoße gegen nachbarschützende Festsetzungen und das Rücksichtnahmegebot. Das Gericht bewertete die Interessenabwägung jedoch zugunsten der Bauherrin: Die geplante Bebauung beeinträchtige nach der summarischen Prüfung im Eilverfahren nicht die nachbarschaftlichen Belange in einer Weise, die einen vorläufigen Baustopp rechtfertigen würde.
Nach Auffassung der Koblenzer Richter dienen die erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht dem Schutz einzelner Nachbarn, sondern der Wahrung eines einheitlichen Orts- und Landschaftsbildes. Zwar überschreite die zulässige Bebauung in Teilbereichen die ursprünglich genehmigten Befreiungen, dies bedürfe aber einer abschließenden Prüfung im Hauptsacheverfahren. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liege derzeit nicht vor, zumal bereits ein wesentlicher Teil des Baukörpers seit Jahrzehnten bestehe.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig: Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde offen. Der Baustopp wurde im Eilverfahren abgelehnt, da ein sofortiger Unterbrechung erhebliche negative Folgen für die Bauherrin hätte.