Berlin, 5. November 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Mobilezone Deutschland GmbH durch die Freenet AG im Vorprüfverfahren genehmigt. Beide Unternehmen sind vor allem als Vertriebsdienstleister für Mobilfunkverträge auf dem deutschen Endkundenmarkt aktiv. Während Freenet teilweise eigene Mobilfunkverträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbietet, agiert Mobilezone überwiegend als Vermittler im Auftrag der Netzbetreiber. Eigene Netz-Infrastruktur oder Frequenzrechte besitzen beide nicht, wodurch die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten begrenzt sind.

Freenet-Übernahme von Mobilezone ohne wettbewerbsrechtliche Bedenken

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Übernahme könne die Position von Freenet als größten unabhängigen Nachfrager gegenüber Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 stärken. Dies könne die Vertragsgestaltungsspielräume erweitern und den Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern beleben. Auf dem Endkundenmarkt blieben zudem andere große Vertriebsdienstleister wie Aldi Talk, Lidl Connect oder Tchibo Mobil sowie die Netzbetreiber mit ihren Erst- und Zweitmarken aktiv. „Abschottungseffekte sind daher nicht zu erwarten“, so Mundt.

Neben dem Mobilfunkgeschäft führen Freenet und Mobilezone auch geringe Überschneidungen bei Festnetz-Internetanschlüssen, dem Einzelhandel mit Elektronikprodukten wie Smartphones oder Kopfhörern sowie beim Großhandel mit Elektronikgeräten. Aufgrund der niedrigen Umsätze und Marktanteile in diesen Segmenten sah das Bundeskartellamt auch hier keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

Die Genehmigung erlaubt Freenet nun, Mobilezone vollständig zu übernehmen, ohne dass zusätzliche Auflagen erforderlich sind. Der Zusammenschluss stärkt die Rolle von Freenet im Vertrieb und bestätigt die marktbeherrschende Position der Netzbetreiber unverändert.

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