
Düsseldorf, 29. Oktober 2025 (JPD) – Das Kabinett Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes in den Landtag einzubringen. Ziel ist es, Richterinnen und Richtern künftig die freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit bis zum 69. Lebensjahr zu ermöglichen. Damit soll die wertvolle Berufserfahrung erfahrener Richterinnen und Richter länger für die Justiz nutzbar gemacht werden.
Freiwillige Verlängerung der Dienstzeit für Richterinnen und Richter
Bisher liegt die Regelaltersgrenze für Beamte und Richter in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei 67 Jahren. Während Beamte unter bestimmten Voraussetzungen bereits über dieses Alter hinaus im Dienst bleiben können, war dies für Richterinnen und Richter bislang nicht möglich. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Richterinnen und Richter auf Antrag ihren Eintritt in den Ruhestand um maximal zwei Jahre hinausschieben können, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen.
Das Verfahren soll zudem der Mitbestimmung der Personalvertretungen unterliegen. Justizminister Dr. Limbach betonte, dass die über Jahrzehnte erworbene Erfahrung und das gesicherte Urteilsvermögen älterer Richterinnen und Richter für die Qualität der Rechtsprechung von großem Wert seien. „Diese Kompetenz ist unbezahlbar und sollte sowohl der Justiz als auch der Gesellschaft über die bisherige Regelaltersgrenze hinaus zugutekommen“, erklärte Dr. Limbach.
Der Landtag hatte die Landesregierung bereits im Juli 2025 aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, um die Expertise erfahrener Richterinnen und Richter stärker für die Justiz zu nutzen. Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen und hat keine wesentlichen Änderungen am Entwurf ergeben. Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf nun in den Landtag ein, um die freiwillige Dienstzeitverlängerung gesetzlich zu ermöglichen.