Berlin, 24. Oktober 2025 (JPD) – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit dem Investigativjournalisten Carsten Janz Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Pressezitaten eingelegt. Janz war von Hamburger Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in einem Artikel zwei kurze Passagen aus einem Gerichtsbeschluss wörtlich zitiert hatte. Nach Auffassung der GFF verletzt die zugrunde liegende Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) die Pressefreiheit, da sie keinerlei Ausnahmen für eine Berichterstattung im öffentlichen Interesse zulässt.

Verfassungsbeschwerde gegen § 353d StGB – Streit um Pressefreiheit erreicht Karlsruhe

Der Fall betrifft eine zentrale Frage der Medienfreiheit: Wie weit darf journalistische Berichterstattung über laufende Strafverfahren gehen? Janz hatte im Dezember 2023 bei t-online über Ermittlungen der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zu einem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas berichtet. In seinem Artikel zitierte er aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg, der eine Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen als rechtswidrig bewertete. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Hamburg verurteilten ihn daraufhin wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Revision blieb vor dem Oberlandesgericht Hamburg erfolglos.

Die GFF argumentiert, dass § 353d Nr. 3 StGB die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz unverhältnismäßig einschränkt. Die Norm verbietet es, wörtlich aus Schriftstücken laufender Strafverfahren zu zitieren – unabhängig davon, ob die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt. Nach Einschätzung der GFF gefährdet dies kritische Justizberichterstattung und schränkt die Kontrollfunktion der Medien ein.

Journalistische Praxis und Pressefreiheit im Konflikt

„Carsten Janz hat lediglich seine journalistische Aufgabe erfüllt“, erklärte Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator der GFF. Die Vorschrift bedrohe die freie Presse, wenn bereits das Zitieren kurzer Auszüge aus Gerichtsentscheidungen strafbar sei. Janz selbst betonte, er habe über rechtsstaatliche Verfahren berichtet und werde nun für Transparenz bestraft: „Wenn Journalistinnen und Journalisten mit Strafverfolgung rechnen müssen, wird kritische Berichterstattung erschwert.“

Die GFF führt derzeit ein weiteres Verfahren gegen dieselbe Strafnorm – gemeinsam mit Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenzplattform Frag den Staat, der 2024 vom Landgericht Berlin verurteilt worden war. Janz wird seit der Berufungsinstanz von den Strafverteidigern Frédéric Schneider und Sebastian Seel vertreten.

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