
München, 23. Oktober 2025 (JPD) – Eine Delegation hochrangiger Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Ukraine hat am 22. Oktober 2025 den Bayerischen Verfassungsgerichtshof besucht. Der Arbeitsbesuch, organisiert von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), diente dem fachlichen Austausch über die Aufgaben und Arbeitsweise des bayerischen Verfassungsgerichts.
Ukraine-Delegation informiert sich über Grundrechtsschutz in Bayern
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Hans-Joachim Heßler, erhielten die Gäste einen Überblick über die Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren des Gerichts. Besonderes Interesse galt den Instrumenten des Grundrechtsschutzes, insbesondere der Verfassungsbeschwerde und der Popularklage. Ziel des Besuchs war es, Erfahrungen aus der Praxis des bayerischen Verfassungsgerichts kennenzulernen und Anregungen für die Weiterentwicklung der Rechtspflege in der Ukraine zu gewinnen.
Die Stationen des Arbeitsbesuchs umfassten neben München auch Karlsruhe und Wien, wobei die Delegation die Gelegenheit hatte, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen über verfassungsrechtliche Fragestellungen, gerichtliche Verfahren und internationale Kooperationen auszutauschen. Der Besuch unterstreicht die Bedeutung des Dialogs zwischen nationalen Verfassungsgerichten und die Förderung rechtsstaatlicher Standards im internationalen Kontext.