München, 23. Oktober 2025 (JPD) – Das Landgericht München I hat vier Angeklagte wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit den Corona-Überbrückungshilfen zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr 8 Monaten und 5 Jahren 2 Monaten verurteilt. Die 12. Große Strafkammer betonte, dass die Beschuldigten in der Pandemie eine nationale Notlage ausgenutzt und systematisch falsche Angaben in Anträgen gemacht haben. Die Urteile basieren auf einer Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft; die Revision zum Bundesgerichtshof bleibt möglich.

Landgericht München I verurteilt Angeklagte wegen Subventionsbetrug

Die Kammer stellte fest, dass die Angeklagten, darunter ein Steuerberater, eine Bande gebildet hatten, die Überbrückungshilfen unrechtmäßig beantragte und erhielt. Dabei seien unter anderem rückdatierte und falsche Rechnungen vorgelegt sowie Interessenkonflikte nicht offengelegt worden. Durch diese Täuschungen sollten die Bewilligungsstellen zu Subventionszahlungen bewegt werden. Das Gericht wertete die Taten als besonders schweren Fall, da die Täter die Corona-Pandemie und die damit verbundene Unsicherheit gezielt ausnutzten.

Die Angeklagten zeigten teilweise umfangreiche Geständnisse, die jedoch bei drei Beschuldigten erst nach weit fortgeschrittener Beweisaufnahme abgelegt wurden, was deren Wert minderte. Im Einzelnen wurden Markus S. zu 5 Jahren 2 Monaten, Michael S. zu 5 Jahren, Sebastian L. zu 1 Jahr 8 Monaten mit Bewährung und Lukas Z. zu 2 Jahren mit Bewährung sowie einer Geldstrafe von 570 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Bei Michael S. wurde zusätzlich die Einziehung von 1.024.730,41 Euro angeordnet.

Die bestehenden Haftbefehle wurden aufgehoben bzw. außer Vollzug gesetzt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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