Frankfurt am Main, 22. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anträge der Eltern eines Opfers des Anschlags von Hanau auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren abgewiesen. Die Eltern hatten die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Betreiber der Arena Bar, Polizeibeamte, Mitarbeiter der Stadt Hanau sowie frühere Führungskräfte des hessischen Innenministeriums beanstandet. Das Gericht erklärte die Anträge als unzulässig, da keine Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft nachgewiesen wurden.


OLG Frankfurt bestätigt Einstellung im Klageerzwingungsverfahren zum Hanau-Anschlag

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass der Tod ihres Angehörigen durch einen zur Tatzeit verschlossenen Notausgang der Arena Bar mitverursacht worden sei. Zudem kritisierten sie die Ausstattung des Notrufsystems der Polizei, die eine verzögerte Alarmierung der Rettungskräfte verursacht haben soll.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor die Beschwerden der Eltern zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass die Anträge nicht den strengen Anforderungen eines Klageerzwingungsverfahrens genügten. Es liege kein hinreichender Nachweis vor, dass bei offenem Notausgang oder besserer Notruftechnik die Tötung des Opfers hätte verhindert werden können.

Die Entscheidung des 7. Strafsenats ist unanfechtbar.

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