München, 22. Oktober 2025 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. Die Anklage wurde am 26. September 2025 beim Landgericht München I eingereicht. Die Ermittlungen wurden von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geleitet.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Beschuldigte, der Sympathien für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ hegt, Anleitungen und Materialien zur Herstellung von Spreng- oder Brandvorrichtungen beschafft haben. Ziel war demnach die Durchführung eines Anschlags an einem Ort mit hoher Personenfrequenz, etwa einer Diskothek, mit der Absicht, eine große Zahl von Menschen zu töten. Im Dezember 2024 wurde entsprechendes Material in der Wohnung der Lebensgefährtin des Beschuldigten im Landkreis Schweinfurt aufgefunden.


Generalstaatsanwaltschaft München erhebt Anklage wegen staatsgefährdender Gewalt

Die von der Generalstaatsanwaltschaft erhobene Anklage umfasst neben der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auch den Vorwurf der Anleitung zur Begehung einer solchen Tat in drei Fällen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Unterfranken ergaben bisher keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne oder unmittelbar drohende Gefahren durch den Angeschuldigten. Seit seiner Festnahme im Dezember 2024 befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Festlegung eines möglichen Termins für die Hauptverhandlung liegt nun bei der zuständigen Staatsschutzkammer am Landgericht München I. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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