Hamburg, 21. Oktober 2025 (JPD) – Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz beschlossen. Ziel ist es, die Integrität des öffentlichen Dienstes zu sichern und verfassungsfeindliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Ab 2026 soll vor Einstellung oder im beruflichen Werdegang von Beamtinnen, Beamten, Tarifbeschäftigten und Richtern eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erfolgen.

Die Abfrage dient dazu, begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Person zu ermitteln. Liegen solche Erkenntnisse vor, wird die betroffene Person angehört, bevor die zuständige Personalstelle eine Entscheidung trifft. Nach Abschluss der Prüfung werden die Daten durch das LfV gelöscht.


Hamburg führt Regelabfrage beim Verfassungsschutz ein

Der Entwurf stützt sich auf die Verpflichtung aller Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue. Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, sollen künftig keine Funktionen im öffentlichen Dienst übernehmen können. Mit der Regelabfrage soll das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber verfassungsfeindlichen Einflüssen erhöht werden.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft für parlamentarische Beratungen übermittelt. Geplant ist, die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen.

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