
Hannover, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Urteil gegen einen Mann, der im hannoverschen Stadtwald Eilenriede einen Mord begangen haben soll, ist rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig wies die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. Mai 2025 zurück. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Verurteilung wegen Mordes im hannoverschen Stadtwald Eilenriede bestätigt
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Juli 2021 den Geschädigten mit mindestens elf Messerstichen. Die Tat ereignete sich im Stadtwald Eilenriede, der während der Sommermonate stark frequentiert wird. Motiv sei die Störung der als idyllisch empfundenen Atmosphäre durch das Opfer gewesen. Im November 2024 stellte sich der Täter der Polizei und gestand die bis dahin ungeklärte Tat. Das Schwurgericht erkannte das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an.
Die vom Angeklagten erhobenen Rügen gegen das Urteil, darunter die angebliche Verletzung formellen und materiellen Rechts, führten zu keiner Änderung. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig.
Vorinstanz war das Landgericht Hannover, Aktenzeichen 39 Ks 1912 Js 65099/21 (1/25).