Berlin, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung eines ehemaligen Beamten auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen abgewiesen, da er die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt. Der Kläger, Jahrgang 1960, war zwar insgesamt 46 Jahre beruflich tätig, davon jedoch 29 Jahre als Beamter versicherungsfrei. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt die Lebensleistung im Beamtenverhältnis keinen Anspruch auf die vorzeitige Schwerbehindertenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Urteil vom 15. Oktober 2025, Aktenzeichen: L 33 R 392/24).


Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Wartezeit entscheidend

Der Kläger hatte nach seiner Berufsausbildung bis 1994 rund 17 Jahre lang Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt. Anschließend wechselte er in das Beamtenverhältnis beim Land Berlin, wo er bis Mitte 2023 tätig war. Zwar erhielt er auf Grundlage des Beamtenstatus ein vorzeitiges Ruhegehalt für schwerbehinderte Menschen, doch eine Anrechnung dieser Dienstzeiten auf die gesetzliche Altersrente ist rechtlich ausgeschlossen.

Das Landessozialgericht stellte klar, dass die gesetzliche Regelung zur Wartezeit von 35 Jahren zwingend sei. Eine Abweichung zugunsten des Klägers sei gesetzlich nicht vorgesehen. Auch eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz liege nicht vor: Gesetzliche Rentenversicherung und Beamtenversorgung bildeten zwei strukturell unterschiedliche Alterssicherungssysteme. Unterschiede in der Behandlung von Arbeitnehmern und Beamten seien daher verfassungsrechtlich zulässig.


Regelaltersrente bleibt möglich

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die bisher zurückgelegten 17 Beitragsjahre nicht verloren gingen. Der Kläger könne ab dem Jahr 2027 die Regelaltersrente beanspruchen, die lediglich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraussetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision vor dem Bundessozialgericht kann beantragt werden.

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