
Erfurt/Berlin, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt am 23. Oktober die Revision in einem Equal-Pay-Verfahren gegen die Daimler Truck AG. Geklagt hat eine Abteilungsleiterin, die seit fast drei Jahrzehnten im Unternehmen beschäftigt ist und seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit deutlich weniger verdient als männliche Kollegen auf derselben Hierarchieebene. Unterstützt wird die Klägerin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die mit dem Verfahren grundsätzliche Fragen zur Durchsetzung des Anspruchs auf gleiche Bezahlung klären will.
Equal-Pay-Verfahren gegen Daimler vor dem Bundesarbeitsgericht
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, mit welchen Kollegen sich Frauen bei einer Klage auf gleiche Bezahlung vergleichen dürfen und welche Maßstäbe für die Begründung von Gehaltsunterschieden gelten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte im Oktober 2024 festgestellt, dass weibliche Beschäftigte bei Daimler weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Bei der Berechnung der Lohndifferenz wich das Gericht jedoch von bisherigen Equal-Pay-Standards ab und sprach der Klägerin lediglich den Unterschied zwischen den durchschnittlichen Gehältern weiblicher und männlicher Beschäftigter zu.
Die Klägerin fordert dagegen die vollständige Lohndifferenz zu ihrem unmittelbar vergleichbaren Kollegen, der im selben Bereich arbeitet und ohne objektiv nachvollziehbaren Grund ein höheres Gehalt bezieht. „Equal Pay bedeutet auch: Frauen müssen sich nicht mit Durchschnittswerten zufriedengeben, wenn ihr direkter Kollege mehr verdient“, erklärte GFF-Juristin Sarah Lincoln, die die Klägerin vor dem BAG vertritt.
Grundsatzfragen zur Lohngleichheit im Fokus
Mit dem Verfahren will die GFF eine grundsätzliche Klärung zur Reichweite des Equal-Pay-Grundsatzes erreichen. Nach Auffassung der Organisation können sich Frauen bei Lohnklagen mit jedem männlichen Kollegen vergleichen, der eine gleichwertige Tätigkeit ausübt. Kann der Arbeitgeber Gehaltsunterschiede nicht nachvollziehbar begründen, muss er den konkreten Differenzbetrag ausgleichen.
Das Verfahren ist bereits die dritte große Equal-Pay-Klage, die die GFF unterstützt. In einem früheren Verfahren hatte das Bundesarbeitsgericht 2023 entschieden, dass eine höhere Lohnforderung eines Mannes keine sachliche Rechtfertigung für ungleiche Bezahlung darstellt. Auch bei der Daimler Truck AG sehen die Klägerin und die GFF strukturelle Defizite in der Entgeltgleichheit. Mehrere Abteilungsleiterinnen haben dort ähnliche Klagen erhoben.