Köln, 17. Oktober 2025 (JPD) – Die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ darf am Wochenende wie geplant in Köln stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag den Eilantrag einer Privatperson und eines Vereins abgelehnt, die ein behördliches Einschreiten gegen einzelne Aussteller wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Verbot der Leihmutterschaft gefordert hatten. Nach Auffassung des Gerichts fehlt den Antragstellern die rechtliche Befugnis, ein solches Einschreiten zu verlangen.


VG Köln: Kein Anspruch auf Einschreiten gegen Messe „Wish for a Baby“

Die Stadt Köln hatte die Messe bereits im August als Ausstellung genehmigt, verbunden mit der Auflage, das Verbot der Vermittlung und Werbung für Leihmutterschaft strikt einzuhalten. Die Antragsteller befürchteten, dass auf der Veranstaltung dennoch für Leihmutterschaften geworben oder diese vermittelt werden könnten. Sie beriefen sich dabei auf mögliche Verstöße gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz und das Embryonenschutzgesetz.

Das Verwaltungsgericht Köln sah den Eilantrag jedoch als unzulässig an. Die einschlägigen Normen dienten ausschließlich dem öffentlichen Interesse, betonte das Gericht. Ihre Durchsetzung sei Aufgabe der zuständigen Behörden, nicht einzelner Bürger oder Organisationen. Eine individuelle Klagebefugnis bestehe daher nicht.

Die Entscheidung betrifft damit nicht die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung selbst, sondern allein die Frage, ob Dritte ein behördliches Einschreiten gerichtlich erzwingen können. Gegen den Beschluss können die Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.


Keine neuen Auflagen für Kölner Kinderwunschmesse

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln steht fest, dass die Kinderwunschmesse am 18. und 19. Oktober 2025 stattfinden kann. Die Stadt Köln hatte die Einhaltung der gesetzlichen Verbote – insbesondere des umfassenden Werbe- und Vermittlungsverbots für Leihmutterschaft – zur Auflage gemacht. Das Gericht betonte, dass die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorgaben bei den Behörden verbleibe.

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