
Potsdam, 14. Oktober 2025 (JPD) – Der Rückbau des stillgelegten Kernkraftwerks Rheinsberg darf fortgesetzt werden: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine atomrechtliche Anordnung des brandenburgischen Umweltministeriums aufgehoben. Das Gericht entschied, dass die vom Ministerium verfügte Untersagung von Probennahmen aus Sicherheitsgründen rechtlich nicht hinreichend bestimmt war und zudem Ermessensfehler aufwies.
OVG stoppt Einschreiten der Atomaufsicht beim Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg
Die Klägerin, ein öffentliches Bundesunternehmen, besitzt seit 1995 die Genehmigung für den Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg. Im Rahmen des Projekts soll radioaktiver Schlamm aus zwei jeweils 16 Meter langen Behältern entfernt werden. Diese Maßnahme erfordert eine vorherige Probenentnahme, die das zuständige Ministerium im Dezember 2024 untersagt hatte, bis Nachweise über den Arbeitsschutz vorgelegt würden.
Nach Auffassung des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts genügte der bloße Hinweis der Klägerin auf innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften zwar nicht, um einen Gefahrenverdacht auszuschließen. Dennoch sei die behördliche Anordnung zu unbestimmt gewesen: Es sei nicht klar erkennbar gewesen, welche konkreten Maßnahmen das Unternehmen zur Gefahrenabwehr treffen müsse. Auch eine nachträgliche Präzisierung durch das Ministerium habe diesen Mangel nicht behoben. Zudem habe die Behörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt.
Mit der Entscheidung gab das Gericht der Klage der Genehmigungsinhaberin statt. Eine Revision ließ der 7. Senat nicht zu; gegen die Nichtzulassung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.