
© StMJ / Anna-Maria Bayer
München, 13. Oktober 2025 (JPD) – Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat gestern im Münchner Justizpalast die neu aufgelegte Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ vorgestellt. Die Publikation richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die rechtzeitig Vorsorge für den Ernstfall treffen möchten. Herausgeber sind das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der Verlag C.H.BECK.
Rechtliche Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter im Fokus
Eisenreich betonte, dass jeder in Situationen geraten könne, in denen er wichtige Entscheidungen nicht selbst treffen kann, etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Verlauf einer Demenz. „Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht für Angehörige. Selbst Ehepartner dürfen in Vermögensangelegenheiten nicht automatisch entscheiden und in gesundheitsrechtlichen Fragen nur für sechs Monate“, erklärte der Minister. Die Broschüre soll Wege aufzeigen, wie Bürgerinnen und Bürger durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung selbstbestimmt handeln können und gerichtliche Verfahren vermeiden.
Die Publikation enthält verständliche Erklärungen der drei Instrumente und rechtssichere Musterformulare, die die Erstellung eigener Vorsorgedokumente erleichtern. Sie ist im Buchhandel erhältlich und steht kostenfrei online zur Verfügung unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren.
Im Rahmen der Vorstellung hielt Prof. Dr. Alena Buyx von der TU München, ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, einen Vortrag zu ethischen Aspekten der Vorsorge. Sie verwies darauf, dass die Mehrheit der Menschen nicht wie gewünscht zu Hause sterbe, sondern zunehmend in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und hob die Bedeutung selbstbestimmter Entscheidungen am Lebensende hervor.
Eisenreich wies auch auf politische Initiativen hin: Ab 1. Oktober 2026 sollen beglaubigte Abschriften von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister digital abrufbar sein. Damit erhalten Ärztinnen und Ärzte mehr Rechtssicherheit und die Patientenrechte werden gestärkt. Ziel ist eine bessere Information und Handhabbarkeit von Vorsorgedokumenten, um das Selbstbestimmungsrecht im Ernstfall zu sichern.