Bonn, 8. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Onlinehändler Temu eingeleitet. Die Bonner Behörde prüft, ob das Unternehmen unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung seiner Händler auf dem deutschen Marktplatz temu.com macht und damit den Wettbewerb einschränkt.

Präsident Andreas Mundt erklärte, es gebe Hinweise darauf, dass Temu Einfluss auf die Endverkaufspreise nehmen könnte. „Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben“, so Mundt. Das Verfahren richtet sich gegen die in Dublin ansässige Whaleco Technology Limited, die die Plattform betreibt.

Bundeskartellamt untersucht Preisvorgaben bei Temu

Temu, seit 2023 auch in Deutschland aktiv, betreibt verschiedene Handelsplattformen, ohne selbst als Verkäufer aufzutreten. Über die Website www.temu.com und die gleichnamige App bietet die Plattform eine breite Produktpalette an. Nach eigenen Angaben verzeichnete Temu im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich rund 115,7 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union, davon 19,3 Millionen in Deutschland.

Seit Mai 2024 ist Temu im Rahmen des Digital Services Act (DSA) als Very Large Online Platform (VLOP) eingestuft und unterliegt damit erweiterten Transparenzpflichten gegenüber der EU. Hintergrund des kartellrechtlichen Verfahrens ist eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE), der Temu vorwirft, Händler bei der Preisgestaltung unzulässig zu beeinflussen. Das Bundeskartellamt prüft nun, ob Temu durch Konditionen oder technische Vorgaben in die Preisbildung eingreift und so den Wettbewerb auf dem deutschen Onlinehandel beeinträchtigt.

Ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe bestätigen, bleibt Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ein Ergebnis des Verfahrens liegt derzeit noch nicht vor.

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